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rechtliche Grundlagen

Wer darf mieten?

BIS 18 - du darfst nicht allein einen Mietvertrag unterschreiben. Mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Mutti oder Vati) muss mit unterschreiben und haftet auch für alle vertraglichen Mieterpflichten.

18 - 25 - wenn du dein eigenes Geld verdienst oder als Student/Azubi BaföG oder BAB beziehst, kannst du deinen eigenen Mietvertrag abschließen. Gerade bei geringeren Einkommen wird aber häufig noch eine zusätzliche Absicherung verlangt - zum Beispiel eine Schuldbeitrittserklärung von deinen Eltern. Falls du doch mal in Zahlungsschwierigkeiten gerätst. ALG 2-Empfänger unter 25 Jahre dürfen nur mit Zustimmung des Jobcenters umziehen. (Hierzu müssen aber schwerwiegende soziale oder berufliche Gründe, die vom Jobcenter anerkannt werden, vorliegen.)

AB 25 - du darfst ohne Einschränkungen einen Mietvertrag schließen. Als ALG 2-Empfänger hast du aber auch hier bestimmte Regeln (Wohnungsgröße, Miethöhe, etc.) zu beachten.

Der Mietvertrag

Wichtigster Merksatz hierzu:

Vertrag kommt von vertragen!

Der Mietvertrag ist die Basis jedes Mietverhältnisses. Er regelt sämtliche Rechte und Pflichten - sowohl deine, als auch die des Vermieters. Er legt den Mietpreis (gern auch Mietzins genannt) fest, der in der Regle aus einer Grundmiete (aka Kaltmiete) und den Betriebs- und Heizkosten besteht. Außerdem können etwaige Extras (z.B. Einbauküche, Gartennutzung, Stellplatz, etc.) und sonstige Vereinbarungen (Treppenreinigung, Winterdienst, etc.) festgehalten werden. Der Mietvertrag erlangt erst Gültigkeit, wenn er von beiden Seiten unterschrieben ist.

Das bringt uns zum nächsten Punkt: Für Mietverhältnisse gibt es in Deutschland allgemeine Vorschriften. Die stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 bis 548. Demnach muss der Mietvertrag zwar nicht zwingend in Schriftform geschlossen werden. Wir empfehlen dir das aber unbedingt. Es ist auch allgemein üblich. Denn falls es zum Streit kommt, steht im Zweifel Aussage gegen Aussage - und da wird es meist sehr schwierig.

Das MUSS im Mietvertrag stehen:

  • die genaue Adresse des Mietobjekts und die dazugehörigen Räumlichkeiten
  • die Namen der Personen, die Vertragspartner werden
  • die Höhe des Mietzinses
  • Zahlungstermin und Zahlungsart
  • die Betriebskosten
  • die Höhe der Kaution
  • die Hausordnung
  • der Beginn des Mietverhältnisses und die Kündigungsfrist

 

Das KANN im Mietvertrag stehen:

  • begrenzte Haustierhaltung (z.B. keine Hunde)
  • Übernahme von Möbeln
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller, Waschmaschinenraum, etc.)
  • Gestattung von Grillen auf dem Grundstück
  • Schönheitsreparaturen durch den Mieter
  • Umbauten
  • Winterdienst/Treppenhausreinigung
  • Untervermietung
  • wie muss ich die Wohnung am Ende zurückgeben
 

Schönheitsreparaturen

Normalerweise ist die Wohnung frisch renoviert, wenn du einziehst. Wenn du dann eine Weile dort lebst, willst du vielleicht mal eine neue Tapete an die Wand kleben oder das blaue Zimmer rosa streichen. Kannst du - auf eigene Kosten natürlich - jederzeit tun. Und wenn du wieder ausziehst, malerst du halt alle Wände wieder in hellen neutralen Farben. Der Vermieter kann dich aber nicht ausnahmslos dazu verpflichten, beim auszug oder sogar innerhalb bestimmter Fristen die Wohnung zu renovieren.

Kleinreparaturen

Wenn der Wasserhahn tropft, dann - so lautet die Faustregel - bist du gefragt. Reparieren oder Austauschen. du bezahlst. Wenn hingegen die Wasserleitung nicht in Ordnung ist, muss der Vermieter dafür aufkommen. das Thema "Kleinreparaturen" erhitzt regelmäßig die Gemüter von Mietern und Vermietern und beschäftigt zahllose Gerichte. Tatsächlich gehören die Regelungen dazu zu den kompliziertesten im ganzen mietrecht. Fakt: Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Reparaturen in der wohnung zu klären. Ausnahme: Kleine Gegenstände, die deinem unmittelbaren und direkten Zugriff unterliegen. Siehe Wasserhahn.

Mietkaution

Die Kaution zahlst du als Sicherheitsleistung für den Vermieter vorab. Für den Fall, dass das Loch in der Wand, durch die du mal wieder mit dem Kopf wolltest, zugemauert werden muss. Oder dass du dene Miete nicht bezahlst. Automatisch muss kein Mieter bei Abschluss des Mietvertrags eine Mietkaution zahlen. Allerdings darf im Mietvertrag einer derartige Mietsicherheit vereinbart werden. Die Höhe der Mietkaution kann ausgehandelt werden. Es gibt jedoch eine absolute Obergrenze: Mehr als 3 Monatskaltmieten darf der Vermieter nie fordern.

Nach deinem Auszug hat dein Vermieter grundsätzlich 6 Monate Zeit, zu prüfen, ob du irgendwelche Schäden verursacht oder Mietschulden angehäuft hast, die mit der Kaution beglichen werden sollen. Danach kannst du die Kaution zurückfordern, wenn nicht irgendwelche Betriebskostennachzahlungen zu erwarten sind.